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Top-News: NOVAMEDIATRAIN Ausbildung erhält staatliches Qualitätssiegel ZFU!

Autorenbild: Mike W.Mike W.


Die anerkannte Ausbildung zum:zur Küchenfachverkäufer:in mit TÜV Rheinland Zertifikat: Jetzt auch staatlich geprüft und zugelassen!

 

Wir freuen uns, Ihnen großartige Neuigkeiten zu präsentieren: Unsere Ausbildung zum:zur Küchenfachverkäufer:in ist nun staatlich geprüft und erhält ein weiteres Qualitätssiegel! Die ZFU (staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) hat die Qualität unserer Ausbildung in fachlicher sowie in didaktischer Hinsicht begutachtet. Des Weiteren überwacht die ZFU die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei der Gestaltung der Vertragsunterlagen sowie des Informations- und Werbematerials. Damit wird ein einzigartiger Verbraucherschutz garantiert, der in dieser Form in keinem anderen Bildungssegment der Küchenbranche zu finden ist.

 

Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens und bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine moderne und zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildung, die alle Beteiligten überzeugt. Nutzen Sie unsere Ausbildung zur erfolgreichen Akquise neuer Mitarbeiter. Bilden Sie ihre Auszubildenden sowie Neu- und Quereinsteiger zu professionellen Küchenfachverkäufer:innen mit uns aus.

 

 

Die Vorteile auf einen Blick: 7 auf einen Streich!

 

1. Qualitätssicherung mit der ZFU – Wertigkeit der Ausbildung: Unsere staatlich geprüften Kurse erfüllen höchste Qualitätsstandards. Kursinhalte, Lernmaterialien und die Qualifikationen unserer Dozenten werden umfassend geprüft, um Ihnen eine hochwertige Ausbildung zu garantieren.

 

2. Abschluss der Ausbildung mit TÜV Rheinland Zertifikat: Unsere bewährte Abschlussprüfung erfolgt in Kooperation mit dem TÜV Rheinland und ist hoch angesehen. Die Abschlussprüfung in Form der Personen-Zertifizierung zeigt, dass unsere Absolventen die erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen in der Praxis anwenden können.

 

3. Flexibilität der Ausbildung: Unsere Ausbildung kann jederzeit begonnen werden und ist ortsunabhängig. Die Lernzeiten sind individuell bestimmbar, sodass ein Abschluss bereits nach vier Monaten möglich ist.

 

4. Kontinuierliche Aktualisierung: Unsere Ausbildungsinhalte und -standards werden regelmäßig aktualisiert, um stets den aktuellen Anforderungen der Küchenprofis gerecht zu werden.

 

5. Investitionsschutz: Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung kann die Lizenz unter bestimmten Bedingungen auf einen neuen Teilnehmer übertragen werden, ohne zusätzliche Kosten – Ihr Investitionsschutz ist gewährleistet.

 

6. Kostenersparnis: Das Fernstudium bietet erhebliche Zeit- und Reisekostenvorteile. Die Kostenvorteile werden bestimmt durch zeitliche und räumliche Flexibilität, Wegfall von Fahrt-und Übernachtungskosten, die zusätzlich 50 bis 70 % der eigentlichen Ausbildungskosten ausmachen können. Der Wegfall der Reisen und Übernachtungen, verbunden mit der Möglichkeit, das Lernen flexibel in den Alltag zu integrieren, erhöht die Akzeptanz bei den Lernenden erheblich und macht das Fernstudium besonders attraktiv.

 

7. Keine Ausfallzeiten – Kontinuierlicher Geschäftsbetrieb: Unsere Fernlernangebote ermöglichen Ihren Mitarbeitern eine Weiterbildung ohne Vernachlässigung täglicher Aufgaben. Flexible Lernzeiten sichern wichtige Geschäftsprozesse und stärken gleichzeitig die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter.

 

Jetzt auch für Privatleute – NOVAMEDIATRAIN ist bei der ZFU geprüft!

 

Warum ist die ZFU Prüfung von Bedeutung, wenn man als Privatmann oder Privatfrau ein Fernstudium bei NOVAMEDIATRAIN zum:zur Küchenfachverkäufer:in absolviert?

Für Privatpersonen ist die ZFU-Prüfung besonders wichtig, um die Qualität und Verlässlichkeit von Fernstudiengängen zu gewährleisten. Damit wird ein einzigartiger Verbraucherschutz garantiert. Die ZFU ist die zuständige Behörde in Deutschland, die über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen entscheidet und damit Verbraucher schützt. Unsere staatlich geprüfte Ausbildung zum:zur Küchenfachverkäufer:in erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).

 

Wenn sich Verbraucher oder Privatleute für ein Fernstudium anmelden, wissen die Wenigsten, was die bei den Anbieter:innen veröffentlichen Siegel genau bedeuten. Was bedeutet die staatliche Zulassung? Wir haben dies im Rahmen unserer neuen Zertifizierung von Seiten NOVAMEDIATRAIN für Interessierte herausgearbeitet. Hier werden die wichtigen Fragen dazu beantwortet:

 

Wer ist die ZFU? Wofür ist die ZFU zuständig?

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, ZFU genannt, ist in Deutschland die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen und schützt damit Verbraucher:innen bei der Inanspruchnahme von Schulungen und Lehrgängen, die über räumliche Distanz hinweg im Rahmen von Fernlehrgängen oder im Fernstudium online oder offline angeboten werden. Anbieter:innen, die Privatleuten Fernunterricht anbieten, sind an ein vorgegebenes Zulassungsverfahren gebunden, bei dem bestimmte Leistungs- und Qualitätsmerkmale abgeprüft werden. Als Fernunterricht im Sinne des § 1 Abs. 1 Fernunterrichtsschutzgesetzes gilt jede Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die unter folgende Voraussetzungen fällt:

 

  • Es gibt einen Fernunterrichtsvertrag (vertragliche Grundlage).

  • Die Leistung wird gegen Entgelt angeboten.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich oder überwiegend über räumliche Distanz hinweg statt (mehr als 50%)

  • Es erfolgt zumindest eine einmalige Lernerfolgskontrolle.


Ferner ist für die Einordnung von Bedeutung, ob die Lernerfolgskontrolle mit Beratung und Betreuung während des Fernlehrgangs einem:einer Teilnehmer:in „individuell“ ermöglicht wird.

 

 

Worauf kommt es bei der vertraglichen Grundlage an? Was sind wichtige Verbraucherinformationen?

Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags sind vorgeschrieben nach § 3 FernUSG, um Verbraucher:innen zu schützen. Dabei müssen die Anmeldeformulare so gestaltet werden, dass mit der Teilnehmerunterschrift das Vertragsformular räumlich abgeschlossen wird – also für den Vertragsabschluss alle relevanten Informationen enthalten sind. Teilnehmer:innen sollen zum Beispiel genau darüber informiert werden, welche einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss führen und wie der Vertrag zustande kommt. Wichtige Punkte dabei sind:


  • Beschreibung der wesentlichen Eigenschaften unserer Dienstleistung in angemessenem Umfang

  • Die Geltung und Art des Lehrgangsabschlusses

  • Dauer und Häufigkeit des begleitenden Unterrichts

  • Etwaige Zeitabstände für Lieferung oder Bereitstellung von Fernlernmaterial und -kursen

  • Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen zu externen Prüfungen, wie zum Beispiel die TÜV Rheinland Prüfung zum:zur Küchenfacgverkäufer:in bei NOVAMEDIATRAIN

  • Die korrekte Geschäftsanschrift für etwaige Verbraucheranfragen

  • Korrekte und vollständige Angaben zum Brutto-Endpreis unserer Dienstleistung, die wir gegen Entgelt (Punkt 2 der Voraussetzungen) anbieten.

  • Die üblichen Zahlungs- und Leistungsbedingungen sowie Mindestlaufzeit und Kündigungsbedingungen mit der gesetzlichen Gerichtsstandregelung


Die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung eines:einer Teilnehmer:in bedarf laut Gesetz der Textform. Von Seiten NOVAMEDIATRAIN sind wir zum Schutz der Verbraucher:innen verpflichtet, eine Bestätigung des Vertrags mit den vertragswesentlichen Punkten innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen, wie zum Beispiel per E-Mail.


Weitere wichtige Verbraucherinformationen sind zum Beispiel die Erläuterung der Funktionsweise digitaler Inhalte, die bei uns über einen persönlichen Einweisungstermin erfolgt, sowie Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen, die bei uns auch Neu- und Quereinsteiger:innen die Möglichkeit geben, mit geringer Zulassungshürde in die Ausbildung zum:zur TÜV geprüften Küchenfachverkäufer:in (Küchenplaner:in, Küchenfachberater:in) zu gehen.


Darüber hinaus sind wir bei unserer geschäftlichen Werbung gesetzlich dazu verpflichtet, bei Übermittlung von Informationsmaterial einen vollständigen Überblick über die Vertragsbedingungen und Anforderungen an unsere Absolvent:innen zu geben. Bei NOVAMEDIATRAIN können Interessierte sich deshalb schon vollumfänglich mit Downloads entsprechender Infobroschüren und Bestellunterlagen über unsere Leistungen und Angebote informieren – inklusive weiterer Hinweise auf unserer Webseite zum Widerrufsrecht mit Widerrufsbelehrung und dessen Folgen.

 

Wann liegt eine ausschließliche oder räumliche Distanz vor?

Im Gesetz geht man davon aus, dass die Anbieter:innen bzw. genauer die Ausbilder:innen von den Absolvent:innen ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, wenn mehr als die Hälfte (größer 50%) der Kenntnisse und Fähigkeiten mithilfe von Medien (z.B. Lehrbriefe, Online-Schulungen, Web based Trainings etc.) vermittelt werden und bei deren Bearbeitung ein sogenannter asynchroner Austausch von Informationen vorliegt.

 

Bei einem virtuellen Klassenraum oder anderer synchroner Kommunikation wie zum Beispiel im Live-Chat ist zu jeder Zeit ein Kontakt wie in herkömmlichen Präsenzveranstaltungen möglich, so dass eine „räumliche Trennung“ im Sinne des Gesetzes nicht vorliegt, obwohl die Parteien sich an unterschiedlichen Orten aufhalten. Bei asynchronen Schulungen wie zum Beispiel im Weblog, Forum, Wiki, Webseminar, E-Learning-Kurs als Lernunterstützung oder im Distance-Learning ist die Voraussetzung der „räumlichen Trennung“ im Sinne des Gesetzes gegeben. Absolvent:innen haben die Möglichkeit, das Forum oder die Plattform mit Fragen zu bestücken und Kommentare abzugeben. Die Möglichkeit einer direkten simultanen Antwort besteht jedoch in der Regel oder überwiegend nicht.

 

Bei NOVAMEDIATRAIN sind diese Voraussetzungen erfüllt, da unsere Absolvent:innen sich vollkommen eigenständig, selbstbestimmt und weitgehend in räumlicher Trennung über unsere Küchenfachverkäufer-Kurse weiterbilden. Selbstverständlich begleiten wir die Teilnehmer:innen über unsere Fach- und E-Trainerinnen während der Ausbildung auch persönlich, jedoch nur im notwendigen erforderlichen Umfang. So können Absolvent:innen Ihr Studium ohne Pflichtpräsenz-Veranstaltungen flexibel und von Terminen unabhängig gestalten.

 

Wie erfolgt die Lernerfolgskontrolle?

Die Lernerfolgskontrolle kann bei Ausbildungen im Fernstudium oder im Fernunterricht in Form von Korrektur- und Prüfungsaufgaben sowohl während der häuslichen Selbstlernphase als auch mündlich während des begleitenden Unterrichts vorgenommen werden. Eine einmalige Abschlussprüfung nach Durchführung des Fernunterrichts ist jedoch auch ausreichend im Sinne des Gesetzes. Wenn Betriebe oder Anbieter Fernunterricht in der betrieblichen Weiterbildung einsetzen, müssen die angebotenen Bildungsangebote zugelassen sein, sofern der Anwendungsbereich des Fernunterrichtschutzgesetzes vorliegt. Gibt es keine Versagungsgründe, erhält der Betrieb einen Zulassungsbescheid mit einer Zulassungsnummer von der ZFU.

 

Um die Qualität unserer Fernkurse auf hohem Level zu halten, gibt es bei NOVAMEDIATRAIN neben der einmaligen TÜV Rheinland geprüften Abschlussprüfung zum:zur Küchenfachverkäufer:in auch Lernerfolgskontrollen nach jedem Kurs. Zusätzlich wollen wir sichergehen, dass unsere Absolvent:innen gut vorbereitet in die Abschlussprüfung gehen und bereiten diese mit den Teilnehmer:innen gezielt vor.

 

Was sagt die ZFU-Zulassung genau aus? Worauf kommt es an?

Die ZFU prüft, ob ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entspricht. Dabei geht es darum, die fachlich didaktische Eignung der Lehrgänge für den Fernunterricht festzustellen. Für Absolvent:innen müssen die Ziele eines Lehrgangs grundsätzlich erreichbar sein. Darüber hinaus müssen berufsbildende Fernlehrgänge oder Fernstudienangebote mit den Zielen beruflicher Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz konform gehen oder den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsvorschriften entsprechen. Vertrag wie auch Schulungs- und Informationsmaterialen müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die staatliche Zulassung eines Fernlehrgangs sollte dabei nicht mit der staatlichen Anerkennung eines Berufsabschlusses verwechselt werden. Dabei handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte.

Von Seiten NOVAMEDIATRAIN haben wir vor unserer Zertifizierung einen entsprechenden Antrag bei der ZFU eingereicht. Neben einer Aufstellung der Dozenten, Moderatoren und Korrektoren verlangt die Zertifizierung, dass von Seiten einer Bildungseinrichtung weitere Unterlagen und Anträge eingereicht werden. Dazu gehören zum Beispiel:


  • Sonstige Arbeitsmittel

  • Eine Lernmaterialaufstellung

  • Erläuterungen zum Zulassungsantrag, die auf institutsinterne, non-formale Abschlüsse vorbereiten

  • Detaillierte Informationen zu Didaktik und Evaluation des Fernlehrgangs


Was hat sich durch die Pandemie im Gesetz verändert?  

Mit Januar 2022 trat eine Novellierung bzw. Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) in Kraft. In § 3 Absatz 1 und § 5 Absatz 2 FernUSG wurde die Schriftform nach § 126 BGB durch die Textform nach § 126b BGB ersetzt. Dies hat praktische Bedeutung, da das Ausdrucken von Vertragsunterlagen zur Zeichnung durch die Absolvent:innen sowie die Kommunikation auf dem Postweg bei Vertragsabschluss, Kündigung oder Belehrung über Kündigungs-und Rücktrittsrechte damit künftig nicht mehr erforderlich ist.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie über die Webseite der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht www.zfu.de, Links zu weiteren Institutionen und Behörden im Rahmen beruflicher Weiterbildung unter www.zfu.de/links.html.


Wer erhält das ZFU-Zulassungszeichen und wo kann dieses verwendet werden?   

Jeder zugelassene bzw. vorläufig zugelassene Fernlehrgang erhält ein Zulassungszeichen mit eigener Zulassungsnummer. Die Zulassung bezieht sich dabei auf den einzelnen Fernlehrgang, nicht auf den Anbieter. Das Zulassungszeichen kann bei zugelassenen Fernlehrgängen in der Vertragsurkunde, dem Abschlusszeugnis oder dem Abschlusszertifikat und für weiterführende Informationsmaterialien oder auf der Webseite verwendet werden.




Laut Wortlaut im Gesetz darf das ZFU-Zulassungszeichen nur verwendet werden, sofern es in unmissverständlichem Zusammenhang mit einem entsprechend durch die ZFU gemäß § 12 Abs.1 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zugelassenen Fernlehrgang, veröffentlicht wird. Ein anderer Gebrauch oder eine „Neugestaltung“ ist selbstverständlich nicht zulässig. Erlaubt ist jedoch das Einarbeiten der jeweiligen Zulassungsnummer des beworbenen Lehrgangs.


NOVAMEDIATRAIN läuft bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht mit der Ausbildung zum:zur TÜV Rheinland geprüften Küchenfachverkäufer:in unter der Zulassungsnummer 7481424 und darf mit offizieller staatlicher Zulassung auch Privatleute als Neu- oder Quereinsteiger:innen zum:zur Küchenfachverkäufer:in ausbilden.


Ihr Team

NOVAMEDIATRAIN


Dieser Beitrag ist als Basisinformation zu verstehen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir von Seiten NOVAMEDIATRAIN nicht übernehmen. Statistiken können gegebenenfalls einen veränderten Datenstand aufweisen – abhängig vom Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Beitrages. Quellen: ZFU, Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Webseite, Stand Juli 2024

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Wir sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr für Sie da! 

Nehmen Sie gleich hier Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine persönliche Beratung brauchen! 

Von der Ausbildungsplanung bis zur Zeugnis- oder Zertifikatsübergabe: Bei uns finden Sie für alle Fragen Ihre:n persönlichen Ansprechpartner:in. Unser Team steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung. Sprechen Sie mit uns ganz unverbindlich über Ihre Pläne und wir finden gemeinsam für Sie das passende Kursprogramm im Rahmen Ihrer Ausbildung zum:zur Küchenfachverkäufer:in, Küchenfachberater:in, Küchenplaner:in oder Verkäufer:in im Neu- oder Quereinstieg bei NOVAMEDIATRAIN. 

 

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, eine Mail schreiben, oder eine Buchungsanfrage stellen. Egal wie Sie Kontakt zu uns aufnehmen, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. Versprochen! Mit ihrer formlosen Kontaktaufnahme bestätigen Sie uns, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

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