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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen, Agenturen und Vermittler

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen, Agenturen und Vermittler

1) Ausbildungsbeginn: Ihre Ausbildung beginnt mit der erstmaligen Anmeldung des:der Teilnehmers:in auf der Lernplattform der NOVAMEDIATRAIN www.küchenakademie.com. Für Vertragsänderungen ist der Tag des Eingangs Ihrer schriftlichen Anmeldung bei der NOVAMEDIATRAIN GmbH maßgeblich.

 

2) Studienmaterial: Jeder Teilnehmer des Lehrgangs 1 oder 2 erhält zu Beginn der Ausbildung ein Startpaket mit Unterlagen zur Ausbildung. Darüber hinaus erhält jede:r Teilnehmer:in seine:ihre persönlichen Zugangsdaten zur Lernplattform. Die persönlichen Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Alle Unterlagen (Dateien zum Download, Inhalte der Online-Trainings) dürfen für interne Zwecke verwendete werden. Jedoch dürfen Kopien und/oder die Digitalisierung jedweder Art außer für die Eigenverwendung der:des Teilnehmers:in weder erstellt noch an Dritte weitergegeben werden.

 

3) Persönliche, organisatorische und fachliche Betreuung: Während der Ausbildung stehen den Teilnehmern persönliche E-Trainer:innen für alle allgemeinen und organisatorischen Fragen zu Seite. Außerdem werden die Teilnehmern:innen fachlich individuell durch Fachtrainer:innen (Küchenspezialist:innen) betreut. Die Fachtrainer:innen werden während der Vertragslaufzeit alle fachspezifischen Fragen der Teilnehmer:innen nach bestem Wissen und nach fachlicher Einschätzung der Fachtrainer:innen zeitnah beantworten. Auf der Lernplattform finden die Teilnehmer alle Informationen, um die für die jeweiligen Ausbildungsbereiche zuständigen E-Trainer:innen und Fachtrainer:innen per Mitteilungssystem oder E-Mail erreichen können.

 

4) Individuelle Korrektur der Einsendeaufgaben In jedem Kurs bearbeiten die Teilnehmer:innen verschiedene Einsendeaufgaben. Die Lösungen reichen die Teilnehmer:innen über eine Upload-Funktion auf der Lernplattform ein. Der:die jeweils zuständige Fachtrainer:in wird hierüber automatisch informiert. Der:die Fachtrainer:in korrigiert und benotet die Lösungen. Ein Feedback erhalten die Teilnehmer:innen zeitnah wiederum über das Benachrichtigungssystem der Lernplattform.

 

5) Seminare: Zusätzlich bieten wir ergänzende gebührenpflichtige Seminare an. Dort wird der in den Kursen vermittelte Lernstob nochmals vertieft. Der Besuch dieser Seminare ist freiwillig. Seminare können über das Buchungssystem auf der Lernplattform nachträglich gebucht werden.

 

6) Prüfungsgebühren: Die Prüfungsgebühren zur Abschlussprüfung „Küchenfachverkäufer:in mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“ sind bereits in den Anmeldegebühren enthalten. Pos 1 oder 2 der Anmeldung.

 

7) NOVAMEDIATRAIN- Abschlusszeugnis: Jede:r Teilnehmer:in erhält über die Teilnahme an der Ausbildung ein NOVAMEDIATRAIN-Abschlusszeugnis, sobald alle Kurse vollständig durchgearbeitet wurden, alle Einsendeaufgaben erfolgreich gelöst und diese zur Benotung über die Lernplattform eingereicht wurden. Der Notenschlüssel für die Bewertungen entspricht den IHK- Notenschlüsseln.

 

8) Abschlussprüfung und Zertifikat „Küchenfachverkäufer:in mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“: Die Abschlussprüfung ist in der TÜV Rheinland Prüfungsordnung geregelt. Die Prüfung zu diesem Zertifikat besteht aus 3 Teilen. Eine Hausarbeit, ein schriftlicher Online-Test und eine mündliche Prüfung. Wurden alle Teile erfolgreich absolviert, erhält der:die Teilnehmer:in ein Zertifikat ausgestellt vom TÜV Rheinland. Im Anschluss wird das Zertifikat von der NOVAMEDIATRAIN GmbH an den:die Teilnehmer:in übermittelt.

 

9) Ausbildungsdauer: Die Dauer der Ausbildung "Der:die Küchenfachverkäufer:in" beträgt im Regelfall sechs Monate. Die angegebene Ausbildungsdauer ist eine Regelzeit, die unterschritten oder überschritten werden darf. Eine Unterschreitung der angegebenen Kursdauer berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr. Die maximale Nutzungsdauer der Kurse ist auf 8 Monate begrenzt. Die Dauer für die Ausbildung "Der:die erfahrene Küchenfachverkäufer:in" beträgt 2 Monate mit maximaler Nutzungsdauer von 4 Monaten. Die Dauer für die Ausbildung „ Erfolgreich Verkaufen“ beträgt 6 Wochen. Die Nutzungsdauer bei diesem Kurs beträgt maximal 8 Wochen.

 

10) Verlängerung der Studiendauer: Die Kurse der Ausbildung zum:zur Küchenfachverkäufer:in stehen wie unter 9) beschrieben für maximal 8 Monate zur Verfügung. Sollte eine Verlängerung der Nutzung gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit der NOVAMEDIATRAIN GmbH in Verbindung, um über eine evtl. Verlängerung eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

11) Abbruch der Ausbildung: Wird die Ausbildung vorzeitig beendet und ist in Kurs 3 noch keine Abschlussprüfung erfolgt, so kann der Auftraggeber die Teilnehmerlizenz für einen andere:n Teilnehmer:in verwenden (Tauschlizenz). Diese Möglichkeit steht dem Auftraggeber für 12 Monate nach Abbruch durch den:die ersten Teilnehmer:in zur Verfügung. Die Tauschlizenz kann auf eine Teilnehmerlizenz nur einmal angewendet werden. Es entstehen für den:die Auftraggeber:in keine weiteren Kosten.

 

12) Kündigungsrecht: Die Anmeldung können Sie nach Eingang innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, es sei denn, der Zugang zur Lernplattform wurde von einem:einer Teilnehmer:in schon genutzt. Dadurch entfällt das Kündigungsrecht. (sehe Punkt 11.)

 

13) Vertragliche Rahmenbedingungen: a) Vertragsgrundlage für die Ausbildung ist Ihre Anmeldung sowie eine Anmeldebestätigung aus dem Startpaket. b) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, es sei denn, zwingende Rechtsvorschriften im Land des Auftraggebers stehen dem entgegen. Das Ausbildungsangebot ist grundsätzlich beschränkt auf Auftraggeber mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz. Der Gerichtstand für Streitigkeiten ist der Firmensitz der NOVAMEDIATRAIN GmbH.

 

14) NOVAMEDIATRAIN Sozialgarantie: Sollten nach dem Beginn der Ausbildung zum:zur Küchenfachverkäufer:in Umstände eintreten, die es dem:der Teilnehmer:in nicht mehr ermöglicht, die Ausbildung in der vorgeschriebenen Zeit fortzuführen bzw. abzuschließen, sprechen Sie uns an, um ggf. über eine außerordentliche Verlängerung oder ein temporäres Aussetzen der Ausbildung eine neue Vereinbarung zu treten.

 

15) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

NOVAMEDIATRAIN GmbH, Adalbertstraße 110, 80798 München, Geschäftsführer Dirk Bender

AGB Unternehmen: Impressum

Ãœberschrift 1

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer:innen unserer Stellenangebote-Webseiten auf www.novamediatrain.de/jobs

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stellenangebote

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1) Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
1.    Betreiberin der Stellenangebote-Webseiten ist die NOVAMEDIATRAIN GmbH, im folgenden „Novamediatrain“ genannt, vertreten durch den Geschäftsführer.
2.    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer:innen unserer Webseite www.novamediatrain.de und der auf der Webseite veröffentlichten Stellenangebote unserer Kooperationspartner und Geschäftsfreunde. Unter Nutzer:innen versteht die NOVAMEDIATRAIN GMBH sowohl Arbeitssuchende als auch Arbeitgeber:innen, im Folgenden Nutzer:innen genannt. Arbeitssuchende sind Nutzer:innen, die sich bei Novamediatrain über offene Stellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen. Unter Arbeitgeber:innen versteht Novamediatrain alle Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen und Organisationen etc., die Novamediatrain mit der Einstellung und Veröffentlichung von Stellenangeboten und ergänzendem Bildmaterial beauftragen.
3.    Im Zweifel gehen diese besonderen Geschäftsbedingungen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

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2) Nutzung der Stellenangebote-Webseiten
1.    Nutzer:innen dieses Portals treten durch ihren Besuch bei Novamediatrain in eine vertragliche Beziehung. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Novamediatrain schriftlich bestätigt wurden.
2.    Mit der Nutzung des Portals bestätigen Nutzer:innen, dass sie die AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.
3.    Novamediatrain ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Novamediatrain wird die Nutzer:innen rechtzeitig über die Änderung der geltenden Geschäftsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer:innen auf der Homepage und ggf. per E-Mail informiert. Die Änderung gelten von Nutzer:innen als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widersprechen und/oder einen etwa bestehenden Vertrag kündigen. Im Falle des Widerspruchs von Nutzer:innen ist Novamediatrain zur Kündigung eines etwaig bestehenden Vertrages berechtigt.

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3) Inhalte des Stellenangebote-Webseiten
1.    Novamediatrain betreibt im Internet eine Zusammenführung von Arbeitgeber:innen und Arbeitssuchenden über Stellenangebote und deren Veröffentlichung. Das Angebot ist auf Stellenangebote für Unternehmen der Küchenbranche mit Stellenangeboten für Küchenfachverkäufer:innen und gleichlautenden oder ähnlichen und korrespondierenden Berufen begrenzt.
2.    Das Angebot von Novamediatrain umfasst darüber hinaus Informationsmaterial und Empfehlungen für Nutzer:innen im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Empfehlungen übernimmt Novamediatrain jedoch nicht. 
3.    Arbeitgeber:innen geben eine konkrete Information über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle. Arbeitssuchende werden entweder per Link oder Link-Angaben zu einer bestehenden Homepage des Stellenanbieters mit Online- oder Offline-Bewerbungsmöglichkeit geführt oder können sich per E-Mail bei Arbeitgeber:innen bewerben. Arbeitssuchenden wird mit einfachen Selektionsmöglichkeiten (z.B. Sortierung nach Bundesländern) eine passende Stellensuche ermöglicht.

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4)  Zahlungsbedingungen/ Gewährleistungsausschluss/ Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes
1.    Novamediatrain bietet kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten behaftet, sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichnete Dienstleistungen von Novamediatrain (z.B. die Schaltung von Stellenangeboten als externes Unternehmen ohne Verbindung zu Novamediatrain).
2.    Novamediatrain schuldet keinen bestimmten Erfolg – insbesondere nicht das tatsächliche Auffinden von potenziellen neuen Arbeitsvertragspartnern oder einen Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen etc. 
3.    Novamediatrain schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der von Nutzer:innen gesuchten Informationen und eingereichten Datenbestände. Novamediatrain steht nur dafür ein, dass die Webseite grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. Ob, wie lange, wieviel und mit welchem Inhalt und zu welcher Zeit die jeweiligen Nutzer:innen ihre Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer:innen hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen oder Gewährleistung von Novamediatrain.

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5) Urheberrechte, Rechte an Inhalten und Datenschutz
1.    Novamediatrain stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten der Webseite inklusive Layout und anderweitigen Inhalten zu.
2.    Nutzer:innen ist es mit Einreichung eines Formulares gestattet, für die Veröffentlichung von Stellenangeboten an den von Novamediatrain dafür vorbereiteten Stellen des Portals eigene Inhalte einzureichen. Erst nach Prüfung durch Novamediatrain werden die Inhalte öffentlich zugänglich gemacht. 
3.    Nutzer:innen-generierte Inhalte werden nicht im Namen von Novamediatrain veröffentlicht. Novamediatrain macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen Nutzer:innen-generierten, eingereichten oder sonst erkennbar fremden, also von nicht von Novamediatrain stammenden Inhalten. Novamediatrain hat jederzeit das Recht, Nutzer:innen-generierte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen.
4.    Nutzer:innen erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte nicht nur unter der Domain Novamediatrain öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern zur Förderung des Vertragszweckes nach Entscheidung von Novamediatrain auch auf den Web-Seiten oder in den Printmedien von Kooperationspartnern von Novamediatrain öffentlich zugänglich gemacht oder verbreitet werden.
5.    Nutzer:innen räumen Novamediatrain mit dem Einstellen ihrer Inhalte das Recht ein, diese Inhalte in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung auf Novamediatrain und dessen Kooperationspartner stehen und den Vertragszweck fördern. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Verwendung der Inhalte im Rahmen der Eigenwerbung von Novamediatrain.
6.    Nutzer:innen gewährleisten, dass alle von ihnen auf Novamediatrain veröffentlichten oder Novamediatrain zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von Rechten Dritter sind. Mit einer etwaigen Auftragserteilung (z.B. mit Einreichen eines Stellenangebotes mittels Formulars) bestätigen Nutzer:innen, dass sie sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben haben bzw. darüber frei verfügen können. Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, vor Einstellung die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.
7.    Die Nutzer:innen stellt Novamediatrain von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass Nutzungsrechte nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurden, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren Inhalt Strafvorschriften verletzt oder zivilrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung ausgelöst werden und/oder Dritte in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Nutzer:innen wird Novamediatrain durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf Anforderung ersetzen.

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6) Haftung
1.    Novamediatrain haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit Novamediatrain einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat.
2.    Im Übrigen haftet Novamediatrain bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.    Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

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7) Sonstiges
1.    Sind Nutzer:innen Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in München für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann Novamediatrain oder die Nutzer:innen Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
2.    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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8)  Streitbeteiligung
Novamediatrain ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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B) Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitsplatzsuchende


Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeitsplatzsuchenden, die sich bei Novamediatrain über offene Stellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

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1)  Registrierung, Daten und Vertragsverhältnis
1.    Eine Registrierung des Arbeitssuchenden mit Angabe von Daten ist auf den Webseiten bei Novamediatrain nicht vorgesehen. 
2.    Durch die Nutzung der Webseiten von Seiten Arbeitssuchender entsteht kein Vertragsverhältnis in Bezug auf die Veröffentlichung und Nutzung von Informationen aus den Stellenangeboten dritter Arbeitgeber:innen. Somit können Arbeitssuchende keinerlei Ansprüche aus dem Angebot gegenüber Novamediatrain geltend machen. 
3.    Daten von Arbeitssuchenden werden nicht bei Novamediatrain gespeichert.

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C) Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber:innen

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Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potenziellen rbeitgeber:innen, d.h. Unternehmen, Institutionen, Organisationen und natürliche Personen etc., die Novamediatrain mit der Erstellung von Stellenangeboten auf der Webseite von Novamediatrain beauftragen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

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1) Vertragsschluss / Vertragslaufzeit

1.    Der Vertrag zwischen Arbeitgeber:innen und Novamediatrain kommt zustande, wenn

a) Novamediatrain die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Arbeitgeber erhält. Durch Arbeitgeber:innen inhaltlich veränderte Vertragsangebote von Novamediatrain gelten als neues Angebot von Arbeitgeber:innen, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch Novamediatrain zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

oder

b) mit Abschluss einer Formulareinreichung auf der Webseite. Arbeitgeber:innen geben durch Anklicken des Absende-Buttons ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhalten Nutzer:innen eine automatisierte E-Mail an die von ihnen angegebene E-Mailadresse (Ansprechpartner:innen), mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. In der Übermittlung dieser Bestätigungs-E-Mail liegt noch keine Annahme der Bestellung. Die Auftragsannahme erklärt Novamediatrain durch Freigabe und Einstellung des Stellenangebotes auf die Webseite ohne weitere Bestätigung. Arbeitgeber:innen können das Stellenangebot nach einem festgelegten und auf der Webseite veröffentlichten Erstellungszeitraum einsehen. Korrekturen können per E-Mail eingereicht werden. 

2.    Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern es sich um kostenpflichtige Angebote handelt, die auf der Webseite von Novamediatrain als kostenpflichtig gekennzeichnet sind. 

3.    Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss. Ist keine Vertragslaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder mit Löschung des Stellenangebotes auf der Webseite durch Novamediatrain. 

4.    Die vereinbarten Leistungen können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit besteht für Arbeitgeber:innen nicht mehr das Recht, Leistungen abzurufen, die vor Vertragsende nicht geltend gemacht wurden. Zudem werden mit Ablauf der Vertragslaufzeit etwaige Restforderungen vollständig zur Verrechnung gebracht.

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2)  Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten
1.    Arbeitgeber:innen haben die Möglichkeit, kostenpflichtige Stellenangebote einzureichen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, wenn diese als kostenpflichtig auf der Webseite gekennzeichnet ist. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der Dauer der Nutzung bzw. Schaltung der Anzeige. Sie bestimmen sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Novamediatrain, die den Arbeitgeber:innen auf Wunsch zugesendet werden können.
2.    Die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung festgesetzte Vergütung wird 10 Tage nach Eingang der Rechnung bei Arbeitgeber:innen, jedoch spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Novamediatrain behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen.
3.    Erfolgt die Zahlung nach den vorgegebenen Modalitäten nicht innerhalb der Frist, so sind Arbeitgeber:innen zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 4,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Forderung verpflichtet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Novamediatrain ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug hat Novamediatrain einen Grund zur außerordentlichen Kündigung und ist insbesondere berechtigt, die Vertragsleistungen mit sofortiger Wirkung ohne Ankündigung einzustellen.

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3)  Schaltung/Einreichung von Stellenangeboten
1.    Die Verträge zur Schaltung von kostenpflichtigen Stellenangeboten oder anderen Anzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit vereinbartem Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Arbeitgeber:innen entscheiden, für welchen Zeitraum sie das Stellenangebot schalten. Soweit nichts anderes angegeben wird, gilt die Standardlaufzeit von 8 Wochen als vereinbart.
2.    Layoutwünsche von Arbeitgeber:innen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, da Novamediatrain eine feste Anzeigenmaske auf seiner Webseite zur Verfügung stellt. Novamediatrain wird das Stellenangebot nach Einreichung des Textes über Arbeitgeber:innen optisch über den Texteditor anpassen, sofern erforderlich. Texte werden nur über das Formular auf der Webseite entgegengenommen, Bilder nur als JPG oder PNG in einer auf der Webseite angegebenen Auflösung per separater Mail. Novamediatrain behält sich vor, die zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
3.    Ein Stellenangebot ist auf eine Stellenposition und maximal eine Ortsangabe beschränkt.

4.    Auch nach Auftragserteilung bzw. Einreichung sind Änderungen im Anzeigentext in geringem Umfang möglich. Insoweit wird jedoch ein eigener Dienstleistungsvertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz, den Novamediatrain Dritten gegenüber berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Leistung von Novamediatrain mangelhaft war und Novamediatrain dies zu vertreten hat. Punkt 5 Ziffer 2 bleibt davon unberührt.
5.    Novamediatrain übernimmt für angeliefertes oder eingereichtes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an Arbeitgeber:innen zurückzugeben.

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4) Anlegen von Unternehmensprofilen
1.    Die Verträge zur Veröffentlichung eines Unternehmensprofils werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
2.    Novamediatrain stellt Arbeitgeber:innen Eingabefelder per Formular zur Verfügung, die diese selbst ausfüllen können. Arbeitgeber:innen müssen die Rechte für Bild und Text besitzen. Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von Novamediatrain sind nicht zulässig. Novamediatrain behält sich vor, die Angaben von Arbeitgeber:innen um öffentlich zugängliche Unternehmensangaben zu ergänzen. Arbeitgeber:innen können einer Ergänzung ihrer Angaben in Textform widersprechen.
3.    Novamediatrain ist berechtigt die Inhalte des Arbeitgeber-Profils zu verwenden, um das Arbeitgeber-Profil zu bewerben.
4.    Das Stellenangebot kann auch über die Vertragsdauer hinaus von Novamediatrain auf deren Webseiten zum Abruf bereitgehalten werden. NOVAmediatrain wird das Unternehmensprofil aber auf ausdrückliche Aufforderung von Arbeitgeber:innen, die der Textform bedarf, entfernen.

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5) Mängelansprüche
1.    NOVAmediatrain gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der von Arbeitgeber:innen in Auftrag gegebenen, von Novamediatrain zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen entsprechend der Möglichkeiten des jeweils aktuell verwendeten Web-Editors. 
2.    Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch Arbeitgeber:innen schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Veröffentlichung im Internet. Novamediatrain leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Anzeige. Erst wenn diese fehlschlägt, können Arbeitgeber:innen Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen.
3.    Sämtliche Gewährleistungsansprüche von Arbeitgeber:innen verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitgeber:innen von dem Mangel Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten Kenntnis erlangen müssen.

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§ 6 Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Haftung
Die jeweiligen Arbeitgeber:innen sind verantwortlich für die Nennung sämtlicher erforderlicher Angaben gem. § 5 TMG (Impressumspflicht).
Arbeitgeber:innen tragen die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihnen angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Sie stellen Novamediatrain diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

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D) Präambel

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

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NOVAMEDIATRAIN GmbH, Adalbertstraße 110, 80798 München, Geschäftsführer Dirk Bender


Stand: Oktober 2022

AGB Stellenanzeigen
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